Gutachten
Das Verkehrswertgutachten gemäß §194 Baugesetzbuch muss für den fachlichen Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar, logisch aufgebaut, übersichtlich gegliedert und methodisch folgerichtig sein.
Bewertungsanlässe:
- Zwangsversteigerung von Immobilien im gerichtlichen Verfahren
- Rechtsstreitigkeiten im gerichtlichen Verfahren
- steuerliche Bewertung (z.B. Erbschaftssteuer)
- An- bzw. Verkauf von Immobilien
- Feststellung des Vermögenswertes
Immobilienarten:
- Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Büro- und Gewerbeimmobilien
- unbebaute Grundstücke
- grundstücksgleiche Rechte, z.B. Erbbaurechte
- Rechte und Belastungen am Grundstück (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht, Wegerechte)
Für die Gutachtenerstellung benötigte Unterlagen:
- Adresse des Bewertungsobjektes
- aktueller Grundbuchauszug
- Urkunden betreffend Einträge in Abteilung II des Grundbuches
- Teilungserklärungen bei Bewertung von Eigentumswohnungen
- Miet-/Pachtverträge bei vermieteten Immobilien
- Baupläne bzw. Aufteilungspläne
- Wohn- bzw. Nutzflächenberechnungen
- Angaben zum Baujahr
- Baugenehmigungen
- Angaben zu Umbau-/Renovierungs-/Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltung
- Energieausweis
- sonstige bewertungsrelevante Informationen
Ich unterstütze Sie gerne bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen.