Gutachten

Das Verkehrswertgutachten gemäß §194 Baugesetzbuch muss für den fachlichen Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar, logisch aufgebaut, übersichtlich gegliedert und methodisch folgerichtig sein.


Bewertungsanlässe:

  • Zwangsversteigerung von Immobilien im gerichtlichen Verfahren
  • Rechtsstreitigkeiten im gerichtlichen Verfahren
  • steuerliche Bewertung (z.B. Erbschaftssteuer)
  • An- bzw. Verkauf von Immobilien
  • Feststellung des Vermögenswertes


Immobilienarten:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Büro- und Gewerbeimmobilien
  • unbebaute Grundstücke
  • grundstücksgleiche Rechte, z.B. Erbbaurechte
  • Rechte und Belastungen am Grundstück (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht, Wegerechte)


Für die Gutachtenerstellung benötigte Unterlagen:

  • Adresse des Bewertungsobjektes
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Urkunden betreffend Einträge in Abteilung II des Grundbuches
  • Teilungserklärungen bei Bewertung von Eigentumswohnungen
  • Miet-/Pachtverträge bei vermieteten Immobilien
  • Baupläne bzw. Aufteilungspläne
  • Wohn- bzw. Nutzflächenberechnungen
  • Angaben zum Baujahr
  • Baugenehmigungen
  • Angaben zu Umbau-/Renovierungs-/Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltung
  • Energieausweis
  • sonstige bewertungsrelevante Informationen

Ich unterstütze Sie gerne bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen.

  KORNELIA FÖRSTER
   IMMOBILIENBEWERTUNG